bilanzierung von personengesellschaften, das neue bilanzrecht richtig anwenden (2010)

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bilanzierung von personengesellschaften, das neue bilanzrecht richtig anwenden (2010)

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[...]... Übertragung und Überführung von Einzel-WG §6 V EStG 4 Gesellschafterwechsel 5 Sondervorschriften III Fortführung von Ergänzungsbilanzen IV Auflösung von Ergänzungsbilanzen V Praktische Bedeutung 1 Höhe des Kapitalkontos bei Transaktionen von Gesellschaftsanteilen 2 §15a EStG 3 Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Übertragung von MitU-Anteilen 4 §4 IVa EStG D Bilanzsteuerliche Behandlung von Pensionszusageneiner... Kapazitäten vereinigen wollen Allein das deutsche Gesellschaftsrecht bietet hierfür eine Vielzahl von Gesellschaftsformen, die sich aus unterschiedlichen Rechtsquellen ergeben (z B BGB, HGB, PartGG, AktG, GmbHG) Zu beachten ist dabei, dass die in deutschen Rechtsquellen enthaltenen Gesellschaftsformen abschließend aufgeführt sind (sog numerus clausus der Gesellschaftsformen); d.h., dass nur solche Gesellschaftsformen... Zwecks: bestimmter Zweck: Es muss von der Personenvereinigung bzw von allen beteiligten Personen ein bestimmter/konkreter Zweck gemeinsam verfolgt werden wie z B.: ■ Betrieb eines Handelsgewerbes/ kleinkaufmännischen Betriebs, ■ gemeinsamer Praxisbetrieb insbesondere von Freiberuflern, ■ Fahrgemeinschaften, ■ „Lotto-Gemeinschaften“/Tippgemeinschaften 16 A ■ ■ 1 Einführung in das Gesellschaftsrecht gemeinsame... dem Gesamtzusammenhang des §719 BGB ergibt sich, dass das Gesellschaftsvermögen der GbR gemeinschaftliches Vermögen aller Gesellschafter ist Dieses steht allen Gesellschaftern zur „gesamten Hand“ zu (§§718,719 BGB) Zur gesamten Hand bedeutet, dass alle Vermögensgegenstände der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und allen Gesellschaftern zugleich gehören Das GbR-Vermögen wird nur rein fiktiv allen Gesellschaftern... Gesellschaftsvermögen Für die Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen der GbR ist daher ein Titel (=z B Urteil) gegen die GbR erforderlich 3 Haftung der Gesellschafter (§128 HGB analog): a) 52 Allgemeines : Anerkannt ist, dass alle Gesellschafter einer GbR neben der Gesellschaft auch für alle Gesellschaftsschulden haften und zwar mit ihrem übrigen Vermögen Das bedeutet, dass GbR-Gläubiger 2 Möglichkeiten haben... der Gesellschaft an die Gesellschafter IV Austritt/Ausscheiden aus der Personengesellschaft V Fälle zur PKW Überlassung D Halten von Beteiligungen als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit – Unternehmereigenschaft I Zuordnung von Beteiligungen zum Unternehmen II Veräußerung von Beteiligungen aus dem unternehmerischen Bereich E Die umsatzsteuerliche Organschaft I Bedeutung II tatbestandliche Voraussetzungen... über die Verteilung der AK und der lfd Kosten, also das Halten und Verwalten hinaus (§744 f BGB Umkehrschluss) Die Förderungspflicht der beiden Personen ergibt sich daraus, dass beide je ½ der Kosten tragen müssen M und R haben also eine GbR gegründet b PKW: Im Gegensatz zu der Jacht haben beide nur die Kostentragung sowie die Nutzung geregelt, also das Halten und Verwalten Diese Vereinbarung stellt... Merkmal einer GbR ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags Daraus folgt, dass eine GbR nur durch Rechtsgeschäft entstehen kann und nicht aufgrund einer gesetzlichen Anordnung > Beispiel: Eine Einzelunternehmer EU verstirbt Er hat 3 Kinder und kein Testament errichtet 15 Tage nach dem Tod besprechen die Kinder, dass sie das Unternehmen zu dritt fortführen wollen.Rechtsfolgen? $ Lösung: Die 3 Kinder... Verpflichtung zur Übertragung von Grundstücken nach §311b Abs 1 BGB die notarielle Beurkundung des Vertrags ■ bei der Schenkung von Beteiligungen an einer GbR nach §§516, 518 BGB die notarielle Beurkundung des Schenkungsversprechens ■ wenn Minderjährige GbR-Gesellschafter werden sollen, ■ Vertrag zwischen Minderjährigem und Dritten; Vertretung durch Eltern: Betreibt die Gesellschaft an der das Kind beteiligt... zeitliche Anwendung der neuen BFH-Rechtsprechung (Rdnr 10 – 11) III „Härtefall- und Billigkeitsregelungen“ (Rdnr 5 und Rdnr 20) 1 Billigkeitsregelung nach Rdnr 5 des BMF-Schreibens 2 Beibehaltung der bisherigen Handhabung IV Behandlung von Pensionszusagen an einen Gesellschafter unmittelbar durch die Personengesellschaft V Rückdeckungsversicherung bei Pensionszusagen VI Behandlung von Pensionszusage an . / Thomas Wiegmann Bilanzierung von Personengesellschaften Petra Duif / Christoph Martin Thomas Wiegmann Bilanzierung von Personengesellschaften Das neue Bilanzrecht richtig anwenden Bibliograsche. insbesondere die handelsrechtliche Bilanzierung bei Personengesellschaften, ■ die ertragsteuerliche Gewinnermittlung und Bilanzierung bei Personengesellschaften, ■ die Bilanzierung bei Gründung einer. auch bei der Bilanzierung für Personengesell- schaften eine Vielzahl von zu beachtenden Folgeaspekten. Mit dem vorliegenden Buch sollen dem Leser auf verständliche Art und Weise das Recht der

Ngày đăng: 05/06/2014, 13:00

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Mục lục

  • 3834916498

  • Vorwort

  • Inhaltsübersicht

  • § 1 Personengesellschaften im Zivilrecht

    • A. Einführung in das Gesellschaftsrecht

      • I. Der Begriff der Gesellschaft (Gesellschaftsbegriff im weiteren Sinn):

      • II. Einzelheiten zu den Tatbestandsmerkmalen der Gesellschaft:

        • 1. Personenvereinigung:

        • 2. privatrechtlich:

        • 3. rechtsgeschäftlicher Zusammenschluss:

        • 4. Verfolgung eines bestimmten (erlaubten) gemeinsamen Zwecks:

        • 5. Förderungspfl icht:

        • 6. begri ich keine Gesellschaften sind:

        • III. Überblick über wesentliche Gesellschaftsformen:

        • IV. Rechtsgrundlagen für Personengesellschaftsformen:

          • 1. Allgemeines:

          • 2. Anwendung der §§705 ff . BGB bei anderen Personengesellschaften:

          • V. Rechtsfähigkeit von Personengesellschaften

            • 1. (Teil-)Rechtsfähigkeit von OHG und KG:

            • 2. (Teil-)Rechtsfähigkeit der GbR:

            • B. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGBGesellschaft) – §§705 – 740 BGB:

              • I. praktische Bedeutung der GbR:

              • II. Gründung einer GbR:

                • 1. Gesellschafter einer GbR:

                • 2. Gesellschaftsvertrag einer GbR:

                  • a) Allgemeines:

                  • b) Grundsatz der Formfreiheit des Gesellschaftsvertrags:

                  • c) Grundsatz der Vertragsfreiheit (Inhalt des Gesellschaftsvertrags):

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